Ab welchem Jahrgang werden die Geräte eingesetzt?
Die Tablets werden ab dem Schuljahr 2026/27 jeweils im 7. Jahrgang ausgegeben.
Müssen Eltern das Gerät kaufen?
Nein! Die Geräte werden den Schülerinnen und Schülern unentgeltlich als Leihgerät zur Verfügung gestellt. Sie bleiben Eigentum des Landes Niedersachsen.
Wie lange behält mein Kind das Gerät?
Die Geräte sollen grundsätzlich über die Verweildauer im Sekundarbereich I genutzt werden. Im Regelfall ist eine Nutzungsdauer von etwa vier Jahren vorgesehen.
Wenn ein Schuljahr wiederholt wird, kann sich der Nutzungszeitraum entsprechend verlängern.
Bekommen alle Schülerinnen und Schüler ein eigenes Gerät?
Ja. Die digitalen Endgeräte werden personenbezogen ausgegeben. Das bedeutet: Jede Schülerin und jeder Schüler erhält ein Gerät, das ihr bzw. ihm eindeutig mittels Leihvertrag zugeordnet wird.
Welche Geräte werden ausgegeben?
Da wir an unserer Schule bereits seit mehreren Jahren ein erfolgreiches Konzept mit digitalen iOS-Tablets haben und auch die Lehrkräfte mit diesen Geräten ausgestattet und vertraut sind, werden auch zukünftig ausschließlich solche Tablets (iPad A16, 128 GB) an unserer Schule ausgegeben.
Gehören Zubehörteile zum Gerät?
Ja. Je nach Gerätetyp gehören Zubehörteile dazu. Es handelt sich um folgende Teile: Netzteil (Deqster 20W USB-C Charger C1 White), Stift (Deqster Pencil T1), Schutzfolie (Deqster Paperfeel Screen Protection) sowie Hülle mit Tastatur (Deqster Prime Keyboard iPad).
Wie läuft die Beschaffung der Geräte ab?
Die Schule bestellt die Geräte über einen Webshop, der vom Land Niedersachsen bereitgestellt wird. Als Eltern/Erziehungsberechtigte müssen Sie daher nicht aktiv werden.
Warum können die Geräte nicht sofort nach der Lieferung ausgegeben werden?
Vor der Ausgabe müssen die Geräte technisch vorbereitet werden. Dazu gehört insbesondere die Einbindung in eine Geräteverwaltung, das sogenannte Mobile Device Management, kurz MDM.
Über das MDM können Geräte sicher verwaltet werden. Es ermöglicht zum Beispiel die zentrale Installation von Apps, die Umsetzung von Sicherheitseinstellungen, Updates oder bei Bedarf das Zurücksetzen eines Geräts.
Was bedeutet Mobile Device Management (MDM)?
MDM steht für Mobile Device Management. Das ist eine zentrale Verwaltung für schulische Geräte. Sie sorgt dafür, dass die Geräte einheitlich, sicher und datenschutzkonform genutzt werden können.
Typische Funktionen sind: Inventarisierung der Geräte, automatische Einrichtung, Verwaltung von Apps und Lizenzen, Sicherheitsrichtlinien, Updates, Sperrung oder Freigabe bestimmter Funktionen, Prüfungsmodus, Rücksetzen bei Nutzerwechsel.
Das MDM dient also nicht der privaten Überwachung, sondern der sicheren schulischen Nutzung der Geräte.
Welche Daten werden zur Gerätezuordnung von der Schule gespeichert?
Die Schule dokumentiert die personenbezogene Zuordnung der Geräte. Erfasst werden unter anderem: Seriennummer oder Inventarnummer, Lieferdatum, Name der Schülerin oder des Schülers, Klasse, schulischer Benutzername, Datum der Geräteübergabe, Datum der Rückgabe, ggf. Grund der Rückgabe.
Diese Dokumentation ist notwendig, weil die Geräte Leihgeräte des Landes sind und über mehrere Jahre nachvollziehbar verwaltet werden müssen.
Wann erhalten die Schülerinnen und Schüler ihr Gerät?
Die Ausgabe erfolgt, sobald die Geräte geliefert, geprüft und technisch vorbereitet wurden. Die Schule informiert die Eltern rechtzeitig über den genauen Termin und den Ablauf. Ein Einsatz zum 2. Halbjahr wird angestrebt.
Was muss vor der Ausgabe erledigt werden?
Vor der Ausgabe muss ein Leihvertrag abgeschlossen werden. Dieser wird mit den Erziehungsberechtigten geschlossen. Der Vertrag regelt, wie das Gerät genutzt werden darf, welche Pflichten bestehen und was bei Verlust, Beschädigung oder Rückgabe zu beachten ist. Zudem muss eine schulische Nutzerordnung unterschrieben werden. In dieser sind zentrale Regelung für die Nutzung der iOS-Tablets in der Schule festgehalten.
Mit den Schülerinnen und Schüler wird vor/bei der Ausgabe über die Inhalte des Leihvertrags und der Nutzerordnung gesprochen.
Müssen Eltern den Leihvertrag/die Nutzerordnung unterschreiben?
Ja. Bevor das Gerät mit nach Hause gegeben werden kann, muss der Leihvertrag mit den Erziehungsberechtigten abgeschlossen und die XX Nutzervereinbarung unterschrieben sein.
Eine Ausfertigung des Vertrags erhalten die Erziehungsberechtigten bzw. die Schülerin oder der Schüler. Eine weitere Ausfertigung verbleibt in der Schule. Die Nutzerordnung verbleibt nach der Unterschrift in der Schule. Sie erhalten die Dokumente vorausgefüllt und ausgedruckt von der Schule.
XX Wofür darf das Gerät grundsätzlich genutzt werden?
Das Gerät ist ein schulisches Leihgerät und dient in erster Linie schulischen Zwecken. Dazu gehören zum Beispiel: Arbeiten im Unterricht, Bearbeiten von Aufgaben, Nutzung digitaler Schulbücher oder Lernmaterialien, Recherche, Präsentationen, Kommunikation über schulische Plattformen, Vorbereitung und Nachbereitung von Unterricht.
Private Nutzung kann durch Schule, Leihvertrag oder Nutzungsordnung eingeschränkt oder geregelt sein. Maßgeblich sind die schulischen Vorgaben.
Was passiert am Ausgabetag?
Am Ausgabetag erhalten die Schülerinnen und Schüler ihr Gerät mit Zubehör. Anschließend sollte nach Möglichkeit eine erste Nutzung in der Schule erfolgen. Dabei melden sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Zugangsdaten an, prüfen die Funktionsfähigkeit und erhalten Unterstützung bei ersten Schritten (z.B. Einrichtung verschiedener Apps).
Am Tag der Ausgabe erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Empfangsbestätigung für das Gerät und Zubehör. Nachdem Sie und Ihr Kind geprüft haben, dass das Gerät vollständig und unbeschädigt ist, muss die Bestätigung zeitnah unterschrieben und in der Schule abgegeben werden.
Dürfen die Geräte mit nach Hause genommen werden?
Ja. Die Geräte werden für die Nutzung im Unterricht und zu Hause zur Verfügung gestellt. Die häusliche Nutzung ist wichtig, damit Schülerinnen und Schüler digitale Aufgaben bearbeiten, Lernmaterialien nutzen und schulische Anwendungen verwenden können.
Muss das Gerät jeden Tag mitgebracht werden?
Ja. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, das digitale Endgerät täglich einschließlich Zubehör mitzuführen.
Das Gerät gehört dann zur zweckentsprechenden Ausstattung für die Schule, ähnlich wie Hefte, Bücher oder Schreibmaterial.
Muss das Gerät zu Hause geladen werden?
Ja. Die Schülerinnen und Schüler müssen dafür sorgen, dass das Gerät zu Hause vollständig aufgeladen wird.
Die Erziehungsberechtigten sollen sicherstellen, dass ihr Kind täglich ein funktionsfähiges und geladenes Gerät mit in die Schule bringt.
Was passiert, wenn mein Kind das Gerät nicht geladen oder nicht dabei hat?
Ein nicht einsatzbereites Gerät kann Auswirkungen auf den Unterricht haben. Dies kann je nach Situation auch Auswirkungen auf die Bewertung des Arbeitsverhaltens, des Sozialverhaltens oder der Leistung haben, zum Beispiel bei fehlender Mitarbeit, nicht möglicher Dokumentation oder fehlender Nutzung eines vorgesehenen Hilfsmittels.
Die Schule entscheidet im Einzelfall pädagogisch angemessen.
Welche Pflichten haben Schülerinnen und Schüler?
Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, dass das Gerät zu Hause vollständig aufgeladen wird, täglich mit Zubehör mitgeführt wird, sicher in der Schultasche verstaut wird, sorgsam behandelt wird, nicht mutwillig beschädigt wird, bei technischen Problemen oder Schäden sofort der Schule gemeldet wird.
Wer ist verantwortlich, wenn mein Kind das Gerät beschädigt?
Bei normalem Gebrauch können Verschleiß oder technische Defekte auftreten. Anders ist es bei mutwilliger oder fahrlässiger Beschädigung. In solchen Fällen können Kosten für Reparatur oder Ersatz nach den gesetzlichen Vorgaben gegenüber den Erziehungsberechtigten geltend gemacht werden. Die Entscheidung über mögliche Regressansprüche wird nicht allein durch die Schule getroffen. Das zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung ist für eine zentrale Bearbeitung und Prüfung zuständig .
Was tun wir, wenn das Gerät defekt ist?
Ein Defekt oder eine Beschädigung muss umgehend der Schule gemeldet werden. Die Schule dokumentiert den Schaden mit Ihrer Hilfe per Formulars und kann ein Ersatzgerät aus dem schulischen Gerätepool ausgeben.
Der Schaden wird schriftlich und, wenn möglich, fotografisch festgehalten. Danach wird über das vorgesehene Verfahren geprüft, ob Garantie, Gewährleistung, Reparatur oder Ersatz greifen.
Was passiert bei Verlust des Geräts?
Bei Verlust müssen die Erziehungsberechtigten sofort die Schule informieren. Die Schule dokumentiert den Verlust und meldet ihn über das vorgesehene Verfahren.
Bei Diebstahl müssen die Eltern zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten.
Bekommt mein Kind bei einem Defekt oder Diebstahl ein Ersatzgerät?
Ja. Damit die Teilnahme am Unterricht weiterhin möglich ist, erhält die Schülerin oder der Schüler in der Regel umgehend ein Ersatzgerät aus dem Gerätepool der Schule.
Für dieses Ersatzgerät wird ein neuer Ausleihvertrag abgeschlossen. Wird das ursprüngliche Gerät repariert oder wiedergefunden, kann das Ersatzgerät wieder in den Gerätepool zurückgeführt werden.
Muss das Gerät bei einem Schulwechsel zurückgegeben werden?
Ja. Bei einem Schulwechsel oder beim Verlassen der Schule muss das Gerät mit Zubehör zurückgegeben werden.
Die Schule prüft dabei Vollständigkeit, äußere Unversehrtheit und Funktionsfähigkeit und dokumentiert die Rückgabe.
Was passiert am Ende der Schulzeit oder am Ende des Sekundarbereichs I?
Am Ende des vorgesehenen Nutzungszeitraums wird das Gerät zurückgegeben. Je nach Alter und Zustand wird es entweder erneut ausgegeben, in den Gerätepool zurückgeführt oder an den Dienstleister zur fachgerechten weiteren Bearbeitung bzw. Entsorgung weitergeleitet.
Die Geräte bleiben Eigentum des Landes Niedersachsen.
XXX Darf mein Kind ein eigenes Gerät verwenden?
Grundsätzlich erhalten Schülerinnen und Schüler ein Leihgerät. Die Schulleitung kann in besonderen Fällen die Nutzung eines eigenen Geräts zulassen, zum Beispiel bei individuellem Unterstützungsbedarf aufgrund einer Behinderung.
Voraussetzung ist, dass die Erziehungsberechtigten der vollständigen Einbindung des privaten Geräts in das schulische MDM zustimmen. Ohne diese Einbindung ist eine gleichwertige schulische Nutzung in der Regel nicht möglich.
Wer installiert Apps?
Schulisch benötigte Apps werden in der Regel zentral über die Geräteverwaltung bereitgestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler die notwendigen Programme erhalten und die Geräte datenschutzkonform eingerichtet sind.
Müssen Updates gemacht werden?
Ja. Regelmäßige Updates des Betriebssystems und der Apps sind wichtig für Datenschutz und Datensicherheit. Wenn die Geräte in das schulische MDM eingebunden sind, können Updates und Grundkonfigurationen zentral vorbereitet oder unterstützt werden.
Wo kann mein Kind während der Schulzeit sein Gerät sicher aufbewahren?
In der Mensa des Schulzentrums befinden sich Schließfächer. Wir kooperieren hierfür mit dem Unternehmen Astra Direct, die die Schränke aufstellen, sich um die Verträge kümmern und die Fächer warten. Es werden zwei verschiedene Größen (S oder L-Modell) zur Auswahl angeboten. Die Inhalte der Schließfächer sind zusätzlich durch einen Schutzbrief bis 3.000 Euro versichert (inkl. Handy, Tablet und/oder Notebook). Es werden ausschließlich Schließfächer ohne Ladefunktion für mobile Endgeräte angeboten. Die Schließfächer lassen sich mit einem Schlüsselanhänger-Chip öffnen. Die Miete für ein Fach der Größe S beläuft sich inkl. Schutzbrief auf 2,40 Euro pro Monat. Bei einem Fach der Größe L fallen monatlich 3,60 Euro Miete an.
Sollten Sie Interesse an dem Angebot haben, können Sie Ihrem Kind einfach über den folgenden Link ein Schließfach mieten:
https://www.astradirect.de/fach-mieten/schule-waehlen
In dem Portal können Sie auch die genaue Position (Reihe) des Fachs auswählen.
Sollten Sie Rückfragen zu dem Angebot haben, melden Sie sich bitte direkt bei Astra Direct.