Im 9. und 10. Schuljahrgang muss von den Schülerinnen und Schüler ein jeweils 14-tägiges Schülerbetriebspraktikum in einem Betrieb oder in einer anderen geeigneten Einrichtung geleistet werden. Die Schülerinnen und Schüler sind aufgefordert sich selbst um einen Praktikumsplatz zu bemühen. Auf Beschluss der Fachkonferenz Wirtschaft sollen Schülerbetriebspraktika nur in Berufen durchgeführt werden, die Ausbildungsberufe sind und ohne weitere Schulabschlüsse erlangbar sind. Das Praktikum sollte in Betrieben absolviert werden, die Ausbildungsbetriebe sind. Dazu zählt bei schulischer Berufsausbildung auch die entsprechende Berufsfachschule, in Kombination mit einem ausreichenden Praktikumsanteil im entsprechenden Betrieb. Die endgültige Entscheidung über die Auswahl der Praktikumsstellen trifft die Schule.

 

Da Praktikum im 9. Jahrgang findet 14-tägig im Frühjahr des jeweiligen Schuljahres statt. Im 10. Jahrgang kann dies auch als Kompaktpraktikum (zusätzlich 14 Tage während Herbstferien) von den Schülern durchgeführt werden. Nach den Herbstferien schließt sich dann das 14-tägige allgemeine (Standard-) Schülerpraktikum an. Somit lässt sich dies zu einem 4-wöchigen Praktikum ausbauen.Hierzu muss unbedingt eine enge Absprache mit der zuständigen Lehrkraft erfolgen.

Praktikumsbetriebe werden so gewählt, dass sie für die Schülerinnen und Schüler vom Wohnsitz oder von der Schule aus zumutbar erreichbar sind und eine schulische Betreuung sichergestellt werden kann. Über den Besuch weiter entfernt liegender Praktikumsbetriebe entscheidet die Schule.